Hinterlegung eines Testaments

Wenn Sie sich schon einmal Gedanken rund um das Thema Testament gemacht haben, werden Sie sich sicher auch folgende Frage gestellt haben: Wie kann sichergestellt werden, dass eine letztwillige Verfügung im Fall des Falles auch aufgefunden und berücksichtigt wird? Eine der sichersten Möglichkeiten ist die Hinterlegung des Testaments beim Amtsgericht. Wie funktioniert diese Vorgehensweise und was ist dabei zu beachten?

Was ist eine Hinterlegung?

Ein Testament hilft den Begünstigten (Erbe) nur dann, wenn es auch aufgefunden wird. Daher können Sie Ihr Privattestament auch bei einem Nachlassgericht hinterlegen. Dieses verwahrt es unter größten Sicherheitsvorkehrungen in einem Tresor. Diese Form der Aufbewahrung schützt Ihre Dokumente gleich in mehrfacher Hinsicht: Einerseits können die Unterlagen so nicht von Feuer oder anderen Elementarschäden zerstört werden. Andererseits ist dadurch sichergestellt, dass keine ungewollten Änderungen am Testament vorgenommen werden können. Darüber hinaus stellt diese Verwahrung sicher, dass das Testament beim Tod des Verfassers (Erblassers) auch seinen Zweck erfüllt. Denn das Sterbestandesamt, meldet den Todesfall an das zuständige Geburtsstandesamt und dieses übermittelt die Information an das (zentrale) Testamentsregister als auch an das Nachlassgericht. Hier wiederum wird das Testament eröffnet, um die Erben informieren zu können.

Was ist bei einer Hinterlegung zu beachten?

Zuerst sollten Sie sich um ein rechtssicheres Testament kümmern, bevor Sie dieses hinterlegen (lassen). Denn die Mitarbeiter bei Gericht nehmen lediglich Ihre Unterlagen entgegen – eine Prüfung auf Korrektheit und rechtliche Anforderungen eines Testaments findet nicht statt. Wenn Sie ein rechtsgültiges Testament haben, sollten Sie das für Sie zuständige Nachlassgericht in Erfahrung bringen. Das Nachlassgericht ist an das jeweilige Amtsgericht, welches für Ihren Wohnort zuständig ist, angegliedert. Sie können das Testament durch persönliche Vorsprache beim Amtsgericht hinterlegen oder durch postalische Einreichung. Bei letzterem empfiehlt es sich, beim Amtsgericht zuvor telefonisch zu informieren. 

Für die korrekte Antragserfassung benötigt das Gericht noch Ihren Personalausweis sowie Ihre Geburtsurkunde. Die Kosten für diese Verwahrung sind immer gleich hoch, unabhängig von der Höhe Ihres Vermögens, und beträgt aktuell 75 Euro. Im Gegenzug erhalten Sie einen sogenannten Hinterlegungsschein für Ihre Unterlagen. Die Erfassung Ihres Testaments erfolgt auch im Zentralen Testamentsregister. Dieser Vorgang kostet einmalig weitere 18 Euro.

Fazit

Die Hinterlegung ist eine einfache, aber gleichzeitig sehr wirksame Möglichkeit, das eigene Testament möglichst sicher zu verwahren. So können Sie sicherstellen, dass Ihre Unterlagen vor äußeren Einflüssen wie Naturereignissen und/oder der ungewollten Änderung durch Dritte geschützt ist. Auf diesem Weg können Sie auch sicher sein, dass die Erben und anderen Berechtigten aus Ihrem Testament im Fall Ihres Versterbens informiert werden.

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