Was genau versteht man unter einem Gattungsvermächtnis?

Beim Gattungsvermächtnis vermacht der Erblasser dem Vermächtnisnehmer nicht einen bestimmten Gegenstand, sondern einen Gegenstand bzw. mehrere Gegenstände einer bestimmten Gattung. Dabei kann es vorkommen, dass der Bedachte selbst die Auswahl trifft oder diese von einem Dritten getroffen wird

Am Beispiel:

Wenn ein Erblasser einer Person mehrere Flaschen Wein aus seinem Weinkeller oder ein Gemälde aus seiner Kollektion vermacht, besteht eine gewisse Wahlmöglichkeit. Es geht also nicht um einen konkreten Gegenstand, sondern vielmehr um die Art des Gegenstandes. Wem die Wahl des Gegenstandes obliegt, stellt der Erblasser in seinem Testament fest. Dabei kann der Erbe oder der Vermächtnisnehmer diese Aufgabe erfüllen.

Was muss ich über das Gattungsvermächtnis wissen?

Der Gegenstand, der dem Bedachten vermacht wird, muss zu seinen Verhältnissen passen. Der Erbe kann sich weigern, einen Gegenstand herauszugeben, wenn er die Verhältnismäßigkeit übersteigt. Lebt ein Vermächtnisnehmer in bescheidenen Verhältnissen, kann er also nicht darauf bestehen, einen kostspieligen Sportwagen oder eine Yacht zu erhalten. Ein gewöhnliches Auto hingegen oder ein kleines Boot würden den Lebensumständen des Vermächtnisnehmers jedoch entsprechen. In der Regel trifft der Beschwerte die Wahl. Nur wenn der Erblasser eine anderweitige Anordnung trifft, fällt diese Aufgabe dem Vermächtnisnehmer zu.

Unterschied zwischen Gattungs- und Wahlvermächtnis

Nicht selten werden das Gattungs- und das Wahlvermächtnis miteinander verwechselt, da in beiden Fällen eine Wahl getroffen werden muss. Beim Wahlvermächtnis werden dem Vermächtnisnehmer jedoch mehrere Gegenstände zur Auswahl gestellt. Dabei kann es sich um verschiedenartige Gegenstände handeln. Beim Gattungsvermächtnis ist jedoch niemals von konkreten Gegenständen die Rede, es werden lediglich Angaben zur Art des Gegenstandes gemacht.

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