Die Doppelvollmacht eignet sich als besondere Form der Vorsorgevollmacht für all jene, die zwei Personen mit der Regelung ihrer Angelegenheiten in Notsituationen betrauen möchten.
Inhaltlich existiert kein Unterschied zwischen Doppel- und Einzelvollmacht. Beide regeln die Vertretung der eigenen Angelegenheiten durch Dritte für den Fall, dass man selbst – etwa durch Krankheit, Unfall oder Behinderung – nicht dazu in der Lage ist. Die bevollmächtigte Person übernimmt dann die Regelung aller wichtigen persönlichen Angelegenheiten wie etwa die Vertretung bei Behörden und bei Gericht, die Vermögensverwaltung, die Gesundheitssorge, die Bestimmung des Aufenthaltes et cetera.
Mit der DVM überantwortet man diese Vertretung zwei Personen.
Mit einer Einzelvollmacht lässt sich die Vertretungsbefugnis entweder für alle Lebensbereiche oder nur für einzelne Angelegenheiten an eine Person des Vertrauens übertragen. Eine DVM überträgt diese Aufgaben an zwei Personen. Die DVM kann dabei so gestaltet werden, dass jede bevollmächtigte Person für sich alleine entscheidungsberechtigt ist. Eine andere Möglichkeit ist die gemeinsame Bevollmächtigung: In diesem Fall müssen die bevollmächtigten Personen alle Entscheidungen gemeinsam treffen.
In beiden Fällen kontrollieren sich die beiden Bevollmächtigten gegenseitig und müssen auch für Einstimmigkeit bei ihren Entscheidungen sorgen. Sollten sie einmal zu keiner Einigung kommen, kann ein Gericht eine Betreuung anordnen.
Eine DVM ist vor allem dann sinnvoll, wenn man sicherstellen möchte, dass auch bei Verhinderung einer bevollmächtigten Person – etwa bei Krankheit oder Ortsabwesenheit – eine Vertrauensperson notwendige Entscheidungen ohne Verzögerung treffen kann. Dafür muss die DVM so gestaltet werden, dass jede/r der beiden Bevollmächtigten für sich entscheidungsberechtigt ist.
Die DVM garantiert jedenfalls die gegenseitige Kontrolle der zu treffenden Entscheidungen, so dass die Interessen der Person, die nicht selbst entscheiden kann, mit hoher Sicherheit gewahrt sind.
Vorteile der DVM sind vor allem:
Es gibt aber auch mögliche Nachteile der DVM. Diese können auftreten, wenn:
Um Verzögerungen von wichtigen Entscheidungen im Streitfall zu verhindern, ist es möglich, einer der beiden bevollmächtigten Personen die Entscheidungsgewalt bei Unstimmigkeiten zu erteilen.
Wie jede anderen Vorsorgevollmacht sollte das Erstellen einer Doppelvollmacht von einer sachkundigen Person (Notar/in, Rechtsanwalt/Rechtsanwältin) begleitet werden. Nur so lässt sich sicherstellen, dass der eigene Wille im Vertretungsfall rechtlich unmissverständlich formuliert vorliegt und auch beachtet wird.