Was bedeutet Bestattungspflicht?

In Deutschland gibt es eine gesetzliche Bestattungspflicht. Wenn Sie einen Todesfall in der Familie oder im Freundeskreis haben, um den Sie sich kümmern, müssen Sie eine Bestattung organisieren. Dabei haben Sie die Wahl zwischen einer Bestattung auf einem Friedhof, in einem Friedwald oder auf hoher See. Anders als in anderen Ländern ist es in Deutschland nicht erlaubt, die Urne im heimischen Garten zu bestatten oder zu Hause aufzustellen. Erfahren Sie mehr über die Organisation einer Beerdigung und die damit verbundenen Rechte und Pflichten.

Bestattungspflicht - was der Begriff bedeutet

Wenn ein Mensch stirbt, treten verschiedene gesetzliche Vorschriften in Kraft. Diese betreffen den Erben oder die nächsten Familienangehörigen des Verstorbenen. Sie sind verpflichtet, die Bestattung innerhalb einer Frist zu organisieren. Die Frist ist von der Art der Bestattung abhängig. Sie ist bei Erdbestattungen kürzer, als wenn Sie sich für eine Urnen- oder Seebestattung entscheiden. Ferner besteht die gesetzliche Verpflichtung einer Leichenschau. Wenn die Umstände des Todes ungeklärt sind, kann die Staatsanwaltschaft eine Obduktion fordern, um die Todesursache festzustellen. Darauf haben Sie als Angehöriger keinen Einfluss. Die sterblichen Überreste werden in diesem Fall von den Behörden nicht freigegeben. Ist Ihr Angehöriger oder Freund an einer schweren Erkrankung verstorben, haben Sie das Recht, eine Obduktion abzulehnen. Sie würden weitere Details über die Todesursache erfahren. Wenn Sie dies nicht wünschen, wird das respektiert.

So kommen Sie der Bestattungspflicht nach

Die Bestattungspflicht betrifft Erben oder direkte Nachkommen des Verstorbenen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie zu dem Verstorbenen eine Beziehung hatten oder nicht. Sie müssen die Beerdigung organisieren und die Kosten dafür tragen. Wenn ein Verstorbener mehrere Kinder hatte, werden die Kosten entsprechend aufgeteilt. Haben Sie bei einem engen Freund oder bei einer anderen nahestehenden Person geerbt, sind Sie ebenso in der Pflicht, die Bestattung zu organisieren und die Kosten zu tragen.

Freie Wahl eines Bestatters

Ist ein Todesfall eingetreten, können Sie den Bestatter frei wählen. Sie informieren ihn nach der Feststellung des Todes. Er übernimmt die sterblichen Überreste und kümmert sich um die Leichenschau. Er organisiert die Obduktion, mit diesen Vorgängen haben Sie nichts zu tun. Sind die sterblichen Überreste zur Beerdigung freigegeben, kümmern Sie sich gemeinsam mit dem Bestatter um die Details. Er informiert Sie über die Fristen, die Sie einhalten müssen. In diesem Zusammenhang ist es für Sie wichtig zu wissen, dass die Fristen erst nach der Freigabe der sterblichen Überreste des Verstorbenen gelten. Dauert die Feststellung der Todesumstände länger, müssen Sie sich keine Gedanken machen, dass Sie eine Frist überschreiten könnten.

Fristen für die Organisation der Bestattung

Sie können die Bestattung frühestens 48 Stunden nach Feststellung des Todes vornehmen. Wenn sich der Verstorbene für eine Einäscherung entschieden hat, ist diese nach vier bis zehn Tagen vorzunehmen. Wochenenden und Feiertage zählen nicht mit. Eine Erdbestattung muss ebenfalls in dieser Frist vorgenommen werden. Wenn Sie sich für eine Urnenbestattung entscheiden, haben Sie sechs Wochen Zeit, die Beisetzung zu organisieren. Gleiches gilt für eine Seebestattung.

Wahl des Bestattungsortes

Sie können die Bestattung auf einem Friedhof organisieren. Dieser muss nicht in der Heimatstadt des Verstorbenen liegen, Sie haben freie Wahl. Auf dem Friedhof entscheiden Sie, ob Sie eine Grabstätte kaufen oder ob Sie eine anonyme Bestattung vornehmen. Auf allen Friedhöfen gibt es Bestattungswiesen, in denen eine Urne ohne ein Namensschild beigesetzt werden kann. Wenn Sie sich für den Kauf einer Grabstätte entscheiden, sind Sie für die Pflege verantwortlich. Diese können Sie einem Landschaftsgärtner übertragen.

* Friedwald oder Seebestattung

In einem Friedwald erfolgt die Bestattung unter einem Baum. Sie können das Namensschild des Verstorbenen anbringen. In Brandenburg gibt es mehrere Friedwälder, aus denen Sie einen Bestattungsort wählen können. Auch hier erfolgt die Beisetzung in einer Urne. Gemeinsam mit einem Bestatter können Sie alternativ eine Seebestattung organisieren. Diese erfolgt dann in der Nord- oder Ostsee.

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