Wenn aus einem Bankkunden ein Nachlass wird

Ein Testament regelt die Erbfolge. Ob ein Nachlass später reibungslos abgewickelt werden kann, entscheidet sich jedoch häufig schon Jahre vorher. Die Anregung zu diesem Beitrag entstand nach meinem Workshop für Banker und Berater. Dort ging es nicht um Erbrecht im klassischen Sinne, sondern um eine Frage, die in der Beratung oft zu wenig Beachtung findet: Was können Banken bereits heute dazu beitragen, spätere Konflikte und langwierige Nachlassabwicklungen zu vermeiden?

Im Juli durfte ich einen Workshop für Banker und Berater halten. Gleich zu Beginn stellte ich eine einfache Frage:

Wann beginnt eigentlich die Nachlassabwicklung?

Die naheliegende Antwort lautet: mit dem Tod. Aus meiner Sicht beginnt sie jedoch häufig schon viele Jahre früher.

  • Nicht vor dem Nachlassgericht.
  • Nicht beim Testamentsvollstrecker.
  • Und auch nicht mit der Testamentseröffnung.

Sondern im Beratungsgespräch mit dem Kunden.
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Diese Aussage überrascht zunächst. Schließlich besteht die Aufgabe einer Bank nicht darin, Nachlässe abzuwickeln. Sie berät Vermögen, begleitet Finanzentscheidungen und entwickelt Strategien für die Zukunft ihrer Kunden.

Gerade deshalb nimmt sie jedoch eine besondere Rolle ein.

Kaum ein anderer Berater begleitet Menschen über einen so langen Zeitraum. Banken erleben Vermögensaufbau, Unternehmensgründungen, Immobilienkäufe, Schenkungen und familiäre Veränderungen oft über Jahrzehnte hinweg. Sie erkennen Entwicklungen, lange bevor daraus ein Nachlass wird.

Genau darin liegt eine große Chance, denn viele Probleme, die ich später in der Nachlassabwicklung erlebe, entstehen nicht erst mit dem Erbfall. Sie kündigen sich oft Jahre vorher an.

Da erzählt ein Unternehmer, dass zwar eines seiner Kinder den Betrieb übernehmen soll, die anderen Kinder aber „natürlich gerecht bedacht werden". Eine Familie investiert gemeinsam in Immobilien, ohne später über Zuständigkeiten gesprochen zu haben. Ein Kunde lebt in zweiter Ehe, Vermögen stammt jedoch überwiegend aus der ersten Familie. Oder jemand sagt beiläufig:

„Meine Kinder werden das später schon untereinander regeln."

Solche Aussagen wirken im Beratungsgespräch oft unscheinbar. In der Nachlassabwicklung entwickeln sie jedoch nicht selten eine enorme Dynamik.

Natürlich muss eine Bank diese Probleme nicht selbst lösen. Das ist auch nicht ihre Aufgabe, aber sie kann erkennen, wann aus einer Vermögensberatung eine Fragestellung entsteht, die über die klassische Finanzberatung hinausgeht. Und manchmal genügt dafür bereits eine einzige zusätzliche Frage.

Nicht:

„Haben Sie ein Testament?"

Sondern:

„Wer kann nach Ihrem Tod eigentlich sofort handeln?"

Oder:

„Wer kennt Ihre gesamte Vermögensstruktur?"

Nicht nur die Konten bei der eigenen Bank, sondern auch Immobilien, Beteiligungen, digitale Vermögenswerte oder Konten bei anderen Instituten.

Ebenso wichtig ist die Frage, ob die Personen, die später gemeinsam entscheiden müssen, heute überhaupt miteinander sprechen. Denn viele Erbstreitigkeiten entstehen nicht erst durch das Testament. Sie entstehen, weil Menschen, die plötzlich gemeinsam Verantwortung tragen, zuvor nie über diese Verantwortung gesprochen haben.

Aus meiner täglichen Praxis weiß ich, dass langwierige Nachlassabwicklungen nur selten an fehlenden Gesetzen scheitern.

  • Sie scheitern häufig an fehlenden Informationen.
  • An ungeklärten Zuständigkeiten.
  • An mangelnder Kommunikation.
  • Oder schlicht daran, dass sich niemand Gedanken darüber gemacht hat, wie der letzte Wille später praktisch umgesetzt werden soll.

Genau deshalb verstehe ich Nachfolgeplanung und Nachlassabwicklung nicht als zwei voneinander getrennte Bereiche. Sie gehören zusammen.

Die Nachfolgeplanung beantwortet die Frage, wer Vermögen erhalten soll.

Die Nachlassabwicklung beantwortet die Frage, wie dieser Wille umgesetzt werden kann.

Je früher beide Perspektiven zusammengeführt werden, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Nachlass später nicht nur rechtlich richtig geregelt ist, sondern auch praktisch funktioniert.

Mein Workshop sollte deshalb keine juristische Fortbildung sein.

Ich wollte vielmehr den Blick dafür schärfen, welche Bedeutung Banken bereits lange vor einem Erbfall haben können. Nicht als Nachlassabwickler. Nicht als Testamentsvollstrecker. Sondern als Berater, die Entwicklungen früh erkennen und ihre Kunden im richtigen Moment auf weitergehenden Beratungsbedarf aufmerksam machen.

Vielleicht ist genau das der größte Beitrag, den eine Bank leisten kann.

Nicht jedes Problem lösen. Aber verhindern, dass aus kleinen Hinweisen später große Konflikte entstehen.

Vielleicht besteht die wichtigste Aufgabe eines guten Beraters deshalb nicht darin, auf jede Frage eine Antwort zu haben.

Sondern die entscheidende Frage zu stellen, solange der Kunde sie noch selbst beantworten kann.