Hinterlegung eines Testaments

Nachlassexpertin Melanie Loewe über die Notwendigkeit der Hinterlegung eines Testaments.

„Wenn Sie sich schon einmal Gedanken rund um das Thema Testament gemacht haben, werden Sie sich sicher auch folgende Frage gestellt haben: Wie kann sichergestellt werden, dass eine letztwillige Verfügung im Fall des Falles auch aufgefunden und berücksichtigt wird?“ steigt die Nachlassexpertin direkt in das Thema ein. Eine der sichersten Möglichkeiten sei die Hinterlegung des Testaments beim Amtsgericht. Aber wie funktioniert diese Vorgehensweise und was ist dabei zu beachten?

„Viele wissen nicht genau, was eine Hinterlegung im Detail bedeutet, dabei ist das ein ganz wesentlicher Faktor“, klärt Melanie Loewe auf. „Ein Testament hilft den Begünstigten (Erbe) nur dann etwas, wenn es auch aufgefunden wird. Daher können Sie Ihr Privattestament auch bei einem Nachlassgericht hinterlegen. Dieses verwahrt es unter größten Sicherheitsvorkehrungen in einem Tresor. Diese Form der Aufbewahrung schützt Ihre Dokumente gleich in mehrfacher Hinsicht: Einerseits können die Unterlagen so nicht von Feuer oder anderen Elementarschäden zerstört werden. Andererseits ist so sichergestellt, dass keine ungewollten Änderungen am Testament vorgenommen werden können.“

Darüber hinaus stelle diese Verwahrung sicher, dass das Testament beim Tod des Verfassers (Erblassers) auch seinen Zweck erfülle. Das Sterbestandesamt meldet den Todesfall an das zuständige Geburtsstandesamt und dieses übermittelt diese Information sowohl an das (zentrale) Testamentsregister als auch an das Nachlassgericht. Hier wiederum wird das Testament eröffnet, um die Erben informieren zu können.

Damit alles reibungslos ablaufe, gelte es einige Punkte zu beachten: „Zuerst sollten Sie sich um ein rechtssicheres Testament kümmern, bevor Sie dieses hinterlegen (lassen). Denn die Mitarbeiter bei Gericht nehmen lediglich Ihre Unterlagen entgegen – eine Prüfung auf Korrektheit und rechtliche Anforderungen eines Testaments findet nicht statt. Wenn Sie ein rechtsgültiges Testament haben, sollten Sie das für Sie zuständige Nachlassgericht in Erfahrung bringen. Das Nachlassgericht ist an das jeweilige Amtsgericht, welches für Ihren Wohnort zuständig ist, angegliedert. Sie können das Testament durch persönliche Vorsprache beim Amtsgericht oder durch postalische Einreichung hinterlegen. Bei letzterem empfiehlt es sich, beim Amtsgericht zuvor telefonisch zu informieren.“

Für die korrekte Antragserfassung benötige das Gericht noch den Personalausweis sowie die Geburtsurkunde. Die Kosten für diese Verwahrung sind immer gleich hoch, unabhängig von der Höhe des Vermögens und betrage aktuell 75 Euro. Im Gegenzug erhalte man einen sogenannten Hinterlegungsschein für die eigenen Unterlagen. Die Erfassung des Testaments erfolge auch im Zentralen Testamentsregister. Dieser Vorgang koste einmalig weitere 18 Euro.

Fazit

„Die Hinterlegung ist eine einfache, aber gleichzeitig sehr wirksame Möglichkeit, das eigene Testament möglichst sicher zu verwahren. So können Sie sicherstellen, dass Ihre Unterlagen vor äußeren Einflüssen wie Naturereignisse und/oder der ungewollten Änderung durch Dritte geschützt sind. Auf diesem Weg können Sie auch sicher sein, dass die Erben und anderen Berechtigten aus Ihrem Testament im Fall Ihres Versterbens informiert werden.“ resümiert Experten Melanie Loewe.

Sie möchten mehr zu diesen und anderen Themen rund um Nachlassregelungen und rechtliche Bestimmungen erfahren? Die Nachlassexpertin Melanie Loewe steht Ihnen gerne zur Seite.