Eine Form der Schenkung: Der Vorempfang

Von einem Vorempfang spricht man dann, wenn ein Erblasser einem Abkömmling bereits zu Lebzeiten etwas in Form einer Schenkung zukommen lässt. Als Empfänger eines solchen Vorempfangs kann es nötig sein, die übrigen Abkömmlinge auszugleichen, wenn das tatsächliche Erbe im Todesfall aufzuteilen ist.

Dabei werden die folgenden vier Arten an Vorempfängen unterschieden:

  • Ausstattungen
  • Übermaß an Zuschüssen
  • Übermaß an Aufwendungen für die Berufsvorbildung
  • sonstige Zuwendungen, für die eine Ausgleichspflicht festgelegt wurde.

Die Ausgleichung hat dann zu erfolgen, wenn die übrigen Abkömmlinge ebenfalls gesetzliche Erben werden und eine solche Ausgleichung festgelegt wurde. Im Normalfall bestimmt der Erblasser, ob eine solche Ausgleichung stattfindet.

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