Was ist ein Vollerbe?

Ein Vollerbe ist jene Person, die den Erblasser als Erstes in vollem Umfang beerbt. Meist ist dies der überlebende Ehe- oder Lebenspartner bzw. -partnerin. Diese Regelung ist Teil des sehr verbreiteten Berliner Testaments.

Der Vollerbe kann völlig frei über das Erbe verfügen, was auch bedeuten kann, dass er es völlig verbraucht, ohne den möglichen folgenden Erben dafür Rechenschaft schuldig zu sein.

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