Was ist mit einer Verfügung von Todes wegen gemeint?

"Verfügung von Todes wegen" ist ein Oberbegriff für Erklärungen des Menschen (Erblasser genannt), die mit seinem Tod eintreten und umgesetzt werden sollen. Sie bekunden damit Ihren letzten Willen.

Bei dem Sammelbegriff "Verfügung von Todes wegen" handelt es sich rechtlich gesehen um ein Testament nach §§2064 ff. BGB und um den notariell zu beurkundenden Erbvertrag gemäß §§ 1941, 2274 ff. BGB. Sie erklären damit Anordnungen, die nach Ihrem Ableben umzusetzen sind, idR. von Ihren Erben oder bei angeordneter Testamentsvollstreckung vom Testamentsvollstrecker.

Sie haben mehrere Möglichkeiten:

  • Ein Testament (privat handschriftlich oder notariell; Einzeltestament oder gemeinschaftliches Testament),
  • ein Notfalltestament oder
  • einen Erbvertrag.

Treffen Sie rechtzeitig Vorsorge und lassen Sie sich rund um das Thema "Verfügung von Todes wegen" vertraulich und kompetent beraten!

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