Sie haben geerbt und können aus verschiedenen Gründen das Erbe selbst nicht abwickeln? Gerne übernehme ich für Sie die Nachlassabwicklung. Dann brauchen Sie sich um nichts zu kümmern. Wenn der Nachlass vollständig abgewickelt ist, erhalten Sie die Auszahlung aus Ihrer Erbschaft.
Wenn ein Erbfall eintritt, sind die meisten Menschen völlig unvorbereitet. Oft ist es nicht möglich, sich neben den alltäglichen Aufgaben noch um die Verwaltung des Nachlasses der verstorbenen Person zu kümmern. Nicht selten ist der Nachlass außerdem räumlich weit entfernt vom Lebensmittelpunkt des Erben. Als Anwältin für Erbrecht stehe ich Ihnen zur Seite. Wenn Sie mich mit der Nachlassabwicklung beauftragen, kann ich unter anderem die folgenden Aufgaben für Sie übernehmen:
Geerbtes Geld- oder Sachvermögen ist nicht per se geschützt. Ich stelle für Sie sicher, dass Konten vor dem Zugriff vermeintlicher Gläubiger gesichert sind. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass die tatsächlichen Gläubiger später benachteiligt werden. Außerdem sorge ich dafür, dass die Zahlungen an Banken, Versicherungen und Versorger entsprechend der Verpflichtung fortgesetzt werden. Wenn Wohneigentum zur Erbschaft gehört, ist es wichtig, den Schutz vor Schäden, Einbruch und Vandalismus zu gewährleisten. Auch darum kümmere ich mich.
Ob Immobilien, Grundstücke, Fahrzeuge, betriebliches Anlagevermögen oder Wertgegenstände - in Ihrem Auftrag sorge ich dafür, dass der Nachlass so rentabel wie möglich veräußert wird. Die Verwertung von Vermögensgegenständen mit hohem Sammlerwert (z. B. Münzen, Briefmarken, Modelleisenbahnen, Mineralien) ist oft kompliziert. Auch damit kenne ich mich aus. Bei Bedarf nutze ich dabei meine Kontakte zu Sachverständigen, um die Vermögenswerte zuverlässig zu beziffern. Auch bei der Veräußerung profitieren meine Mandanten von meinem langjährig aufgebauten Netzwerk.
Ich entwerfe für Sie einen Erbscheinantrag und leite alle Schritte ein, damit Sie den Erbschein schnell erhalten. Dabei sorge ich auch für die Beschaffung der erforderlichen Personenstandsurkunden.
Als professionelle Nachlassabwicklerin bin ich eine neutrale Instanz. Daher ist es mir möglich, bei Konflikten innerhalb der Erbengemeinschaft zu vermitteln und zu schlichten. Ich führe Kompromisse herbei und sorge dafür, dass jeder Akteur in der Erbengemeinschaft zu seinem guten Recht kommt. Auf diese Weise werden langwierige Streitigkeiten und Blockaden vermieden.