Was ist eine Mietkaution?

Die Mietkaution ist eine Sicherheitsleistung, die der Mieter dem Vermieter zu Beginn eines Mietverhältnisses zur Absicherung möglicher Ansprüche überlässt. Sie dient insbesondere dazu, offene Mietforderungen, Schadensersatzansprüche oder Ansprüche wegen unterlassener Schönheitsreparaturen abzusichern.

Die Kaution bleibt grundsätzlich Eigentum des Mieters. Der Vermieter verwahrt sie lediglich treuhänderisch bis zur Beendigung des Mietverhältnisses.
 

Was passiert mit der Mietkaution nach dem Tod des Mieters?

Mit dem Tod des Mieters geht der Anspruch auf Rückzahlung der Mietkaution auf die Erben über. Endet das Mietverhältnis, hat der Vermieter die Kaution, soweit keine berechtigten Gegenansprüche bestehen, an den Nachlass auszuzahlen. Die Mietkaution gehört somit zum Nachlassvermögen und erhöht die vorhandene Nachlassmasse.
 

Wann darf der Vermieter die Mietkaution einbehalten?

Der Vermieter darf die Mietkaution nicht automatisch behalten.

Er kann sie nur insoweit verwerten, als tatsächlich berechtigte Forderungen gegen den Nachlass bestehen. Hierzu gehören beispielsweise

  • rückständige Mieten,
  • Betriebskostennachforderungen,
  • Schadensersatz wegen Beschädigungen der Wohnung oder
  • sonstige Ansprüche aus dem Mietverhältnis.

Nicht jede behauptete Forderung berechtigt zum Einbehalt der Kaution. Die Ansprüche müssen dem Grunde und der Höhe nach berechtigt sein.
 

Welche Bedeutung hat die Mietkaution für die Nachlassabwicklung?

In der Praxis wird die Mietkaution häufig übersehen. Gerade bei überschuldeten oder nur gering liquiden Nachlässen kann die Rückzahlung der Kaution jedoch einen wichtigen Beitrag zur Finanzierung der Nachlassabwicklung leisten.

Deshalb sollte frühzeitig geprüft werden,

  • ob eine Mietkaution geleistet wurde,
  • in welcher Höhe sie besteht,
  • ob sie ordnungsgemäß angelegt wurde und
  • wann mit einer Rückzahlung zu rechnen ist.

Ebenso sollte geprüft werden, ob der Vermieter Gegenforderungen geltend macht und ob diese tatsächlich berechtigt sind.
 

Wann erfolgt die Rückzahlung?

Der Vermieter muss die Mietkaution nicht unmittelbar nach Rückgabe der Wohnung auszahlen. Er darf zunächst prüfen, ob noch Ansprüche aus dem Mietverhältnis bestehen. Hierfür steht ihm regelmäßig eine angemessene Prüfungs- und Abrechnungsfrist zu. Insbesondere ausstehende Betriebskostenabrechnungen können dazu führen, dass ein Teil der Kaution zunächst zurückbehalten wird.
 

Häufige Fragen
 

Gehört die Mietkaution zum Nachlass?

Ja. Der Anspruch auf Rückzahlung der Mietkaution gehört zum Nachlassvermögen und geht auf die Erben über.
 

Darf der Vermieter die gesamte Kaution einbehalten?

Nein. Nur berechtigte Forderungen aus dem Mietverhältnis dürfen mit der Kaution verrechnet werden.
 

Wann wird die Mietkaution ausgezahlt?

Erst nach Beendigung des Mietverhältnisses und nach Ablauf einer angemessenen Prüfungsfrist. Bestehen keine offenen Forderungen, ist die Kaution an den Nachlass auszuzahlen.
 

Muss die Mietkaution in der Nachlassabwicklung berücksichtigt werden?

Ja. Sie stellt einen Vermögenswert des Nachlasses dar und sollte bei der Ermittlung der Nachlassmasse berücksichtigt werden.
 

Fazit

Die Mietkaution wird im Rahmen der Nachlassabwicklung häufig unterschätzt. Tatsächlich handelt es sich um einen Vermögenswert des Nachlasses, dessen Rückforderung insbesondere bei gering liquiden Nachlässen von erheblicher Bedeutung sein kann. Gleichzeitig sind mögliche Gegenansprüche des Vermieters sorgfältig zu prüfen. Eine frühzeitige Klärung schafft Transparenz und verhindert spätere Streitigkeiten zwischen Vermieter und Nachlass.

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Hinweis zum Glossar:

Dieses Glossar dient der allgemeinen Information und Einordnung von Begriffen rund um Nachlassmanagement, Nachlassabwicklung, Testamentsvollstreckung, Nachlasspflegschaft und angrenzende Themen.
Die Erläuterungen stellen keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) dar. Sie ersetzen weder eine individuelle rechtliche Prüfung noch die Beratung durch einen Fachanwalt für Erbrecht oder einen entsprechend qualifizierten Berater.
Die dargestellten Begriffe werden aus der Praxis der Nachlassabwicklung heraus erläutert und teilweise anhand von Beispielen veranschaulicht. Diese Beispiele sind nicht verallgemeinerungsfähig. Ob und wie ein Begriff oder eine rechtliche Konstruktion im konkreten Einzelfall anzuwenden ist, hängt stets von den individuellen Umständen ab.
Für verbindliche rechtliche Bewertungen und Gestaltungen ist immer eine individuelle Beratung durch einen Fachanwalt erforderlich.