Was ist eine Lohnsteuerbescheinigung?

Die Lohnsteuerbescheinigung ist ein Dokument, das Arbeitgeber oder Versorgungsträger jährlich elektronisch an die Finanzverwaltung übermitteln. Sie enthält insbesondere Angaben über

  • den Arbeitslohn,
  • die einbehaltene Lohnsteuer,
  • den Solidaritätszuschlag,
  • gegebenenfalls die Kirchensteuer sowie
  • weitere steuerlich relevante Daten.

Für die Nachlassabwicklung ist sie eine wichtige Grundlage zur Erstellung der letzten Einkommensteuererklärung des Erblassers.
 

Welche Bedeutung hat die Lohnsteuerbescheinigung im Erbfall?

Mit dem Tod endet zwar das Arbeitsverhältnis häufig nicht automatisch, steuerlich ist jedoch zu unterscheiden, welche Einkünfte noch dem Erblasser und welche bereits den Erben zuzurechnen sind.

Die Lohnsteuerbescheinigung dokumentiert die bis zum Tod steuerlich erfassten Arbeits- oder Versorgungsbezüge und ermöglicht eine zutreffende steuerliche Abwicklung. Sie wird daher regelmäßig vom Steuerberater oder den Erben für die Erstellung der letzten Einkommensteuererklärung benötigt.
 

Welche Bedeutung hat die Lohnsteuerbescheinigung für die Nachlassabwicklung?

Zu einer ordnungsgemäßen Nachlassabwicklung gehört auch die Erfüllung der steuerlichen Pflichten des Erblassers. Hierzu zählt insbesondere die Abgabe noch ausstehender Einkommensteuererklärungen.

Die Lohnsteuerbescheinigung bildet dabei häufig die Grundlage für die Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit oder von Versorgungsbezügen.

Fehlt sie, sollte sie beim ehemaligen Arbeitgeber oder Versorgungsträger angefordert beziehungsweise gemeinsam mit dem Steuerberater über das Finanzamt geklärt werden.
 

Welche Unterlagen sollten zusätzlich geprüft werden?

Neben der Lohnsteuerbescheinigung sind häufig auch folgende Unterlagen erforderlich:

  • Rentenbezugsmitteilungen,
  • Jahressteuerbescheinigungen der Banken,
  • Bescheinigungen über Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge,
  • Lohnabrechnungen sowie
  • weitere steuerlich relevante Nachweise.

Erst das Zusammenspiel aller Unterlagen ermöglicht eine vollständige Einkommensteuererklärung.
 

Häufige Fragen
 

Gehört die Lohnsteuerbescheinigung zum Nachlass?

Nein. Sie ist kein Vermögensgegenstand, sondern eine steuerliche Bescheinigung, die für die Erfüllung der steuerlichen Pflichten des Nachlasses benötigt wird.
 

Wer erhält die Lohnsteuerbescheinigung nach dem Tod?

In der Regel können die Erben oder ein von ihnen beauftragter Testamentsvollstrecker beziehungsweise Nachlassverwalter die erforderlichen Unterlagen beim Arbeitgeber oder über den Steuerberater beschaffen.
 

Ist die Lohnsteuerbescheinigung für die Einkommensteuererklärung erforderlich?

Ja. Sie gehört regelmäßig zu den wichtigsten Unterlagen für die Erstellung der letzten Einkommensteuererklärung des Erblassers.
 

Was ist zu tun, wenn die Bescheinigung fehlt?

Dann sollte zunächst Kontakt mit dem ehemaligen Arbeitgeber oder Versorgungsträger aufgenommen werden. Gegebenenfalls kann auch der steuerliche Berater die erforderlichen Daten über die Finanzverwaltung abrufen.
 

Fazit

Die Lohnsteuerbescheinigung ist eine wesentliche Unterlage für die steuerliche Abwicklung eines Nachlasses. Sie dokumentiert die bis zum Tod erzielten Arbeits- oder Versorgungsbezüge und bildet die Grundlage für die letzte Einkommensteuererklärung des Erblassers. Wer steuerliche Pflichten im Rahmen der Nachlassabwicklung ordnungsgemäß erfüllen möchte, sollte deshalb frühzeitig prüfen, ob die erforderliche Lohnsteuerbescheinigung vollständig vorliegt.

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Hinweis zum Glossar:

Dieses Glossar dient der allgemeinen Information und Einordnung von Begriffen rund um Nachlassmanagement, Nachlassabwicklung, Testamentsvollstreckung, Nachlasspflegschaft und angrenzende Themen.
Die Erläuterungen stellen keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) dar. Sie ersetzen weder eine individuelle rechtliche Prüfung noch die Beratung durch einen Fachanwalt für Erbrecht oder einen entsprechend qualifizierten Berater.
Die dargestellten Begriffe werden aus der Praxis der Nachlassabwicklung heraus erläutert und teilweise anhand von Beispielen veranschaulicht. Diese Beispiele sind nicht verallgemeinerungsfähig. Ob und wie ein Begriff oder eine rechtliche Konstruktion im konkreten Einzelfall anzuwenden ist, hängt stets von den individuellen Umständen ab.
Für verbindliche rechtliche Bewertungen und Gestaltungen ist immer eine individuelle Beratung durch einen Fachanwalt erforderlich.