Eine Löschungsbewilligung ist die schriftliche Erklärung des Berechtigten eines im Grundbuch eingetragenen Rechts, dass er mit dessen Löschung einverstanden ist.
In der Praxis betrifft dies vor allem Grundschulden oder Hypotheken, die zugunsten einer Bank im Grundbuch eingetragen sind. Ist ein Darlehen vollständig zurückgezahlt, bleibt die Grundschuld häufig dennoch bestehen. Erst mit der Löschungsbewilligung kann sie aus dem Grundbuch entfernt werden.
Gerade bei der Nachlassabwicklung spielt die Löschungsbewilligung häufig eine wichtige Rolle, wenn zum Nachlass Immobilien gehören.
Eine Löschungsbewilligung wird immer dann benötigt, wenn ein im Grundbuch eingetragenes Recht gelöscht werden soll.
Dies betrifft insbesondere
Ohne eine wirksame Löschungsbewilligung kann das Grundbuchamt die Eintragung grundsätzlich nicht löschen.
Viele Immobilien im Nachlass sind noch mit Grundschulden belastet, obwohl die zugrunde liegenden Darlehen bereits vor Jahren vollständig zurückgezahlt wurden.
Für Erben kommt dies häufig überraschend.
Die eingetragene Grundschuld bedeutet nämlich nicht automatisch, dass noch eine Darlehensschuld besteht. Häufig wurde lediglich versäumt, die Grundschuld nach der Rückzahlung löschen zu lassen.
Vor einem Verkauf der Immobilie sollte daher geprüft werden,
Die Löschungsbewilligung wird grundsätzlich von demjenigen erteilt, dessen Recht gelöscht werden soll.
Bei Grundschulden ist dies regelmäßig die finanzierende Bank. Nach vollständiger Rückzahlung des Darlehens stellt die Bank die Löschungsbewilligung aus. Die Löschung im Grundbuch erfolgt jedoch erst, wenn ein entsprechender Antrag beim Grundbuchamt gestellt wird. Die Ausstellung der Löschungsbewilligung führt daher nicht automatisch zur Löschung des Grundbucheintrags.
Nein. Eine Löschung ist nicht zwingend erforderlich.
Gerade wenn eine Immobilie innerhalb der Familie verbleibt oder künftig erneut finanziert werden soll, kann es sinnvoll sein, die Grundschuld bestehen zu lassen und später wiederzuverwenden. Soll die Immobilie jedoch verkauft werden, wünschen Käufer häufig ein möglichst unbelastetes Grundbuch. In diesen Fällen wird regelmäßig eine Löschung der nicht mehr benötigten Grundschuld angestrebt.
Im Rahmen einer professionellen Nachlassabwicklung sollte frühzeitig geprüft werden,
Gerade bei Immobiliennachlässen können fehlende Löschungsbewilligungen den Verkauf verzögern.
Nein. Die Grundschuld kann auch dann noch im Grundbuch eingetragen sein, wenn das Darlehen bereits vollständig zurückgezahlt wurde.
In der Regel die Bank oder der sonstige Berechtigte, dessen Recht gelöscht werden soll.
Nein. Zusätzlich ist ein Antrag beim Grundbuchamt erforderlich.
Nicht unbedingt. Ob eine Löschung sinnvoll ist, hängt von der künftigen Nutzung der Immobilie und den wirtschaftlichen Umständen des Einzelfalls ab.
Die Löschungsbewilligung ist ein wichtiger Bestandteil vieler Immobiliennachlässe. Sie schafft die Voraussetzung dafür, nicht mehr benötigte Grundpfandrechte aus dem Grundbuch zu entfernen. Vor einer Veräußerung oder Übertragung einer Immobilie sollte deshalb stets geprüft werden, ob eingetragene Belastungen noch bestehen und ob die erforderlichen Löschungsbewilligungen bereits vorliegen. Eine frühzeitige Klärung verhindert Verzögerungen und erleichtert die geordnete Nachlassabwicklung.