Als laufende Verträge bezeichnet man alle Vertragsverhältnisse, die zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers noch bestehen und weiterhin Rechte und Pflichten begründen.
Dazu gehören beispielsweise:
Der Tod beendet diese Verträge grundsätzlich nicht automatisch.
Mit dem Erbfall gehen grundsätzlich auch die bestehenden Vertragsverhältnisse auf die Erben über (§ 1922 BGB). Die Erben treten damit in die Rechtsstellung des Erblassers ein und übernehmen sowohl die Rechte als auch die Pflichten aus den Verträgen. Ob ein Vertrag fortgeführt, gekündigt oder einvernehmlich beendet werden kann, richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den jeweiligen Vertragsbedingungen.
Laufende Verträge verursachen häufig weiterhin Kosten. Bleiben sie unentdeckt, können sich über Monate unnötige Ausgaben summieren. Deshalb gehört die vollständige Ermittlung sämtlicher Vertragsverhältnisse zu den ersten Aufgaben einer professionellen Nachlassabwicklung. Dabei zeigt sich in der Praxis immer wieder, dass gerade kleinere Verträge, etwa Streaming-Dienste, Cloud-Speicher, Vereinsbeiträge oder Software-Abonnements, leicht übersehen werden.
Besondere Aufmerksamkeit verdienen insbesondere Verträge mit regelmäßigen Zahlungsverpflichtungen.
Hierzu zählen unter anderem:
Je früher diese Verträge erfasst werden, desto besser lassen sich unnötige Kosten vermeiden.
Zur Feststellung laufender Verträge eignen sich insbesondere
Gerade regelmäßige Abbuchungen liefern häufig wertvolle Hinweise auf bislang unbekannte Vertragsverhältnisse.
Die Prüfung laufender Verträge gehört zu den wichtigsten Aufgaben nach einem Erbfall. Sie dient nicht nur dazu, unnötige Kosten zu vermeiden, sondern auch, bestehende Verpflichtungen rechtzeitig zu erfüllen.
In der Praxis empfiehlt es sich, sämtliche Verträge in einer Übersicht zu erfassen und jeweils zu dokumentieren,
Eine strukturierte Vertragsübersicht erleichtert die gesamte Nachlassabwicklung erheblich.
Nein. Die meisten Verträge gehen auf die Erben über und bestehen zunächst unverändert fort.
Nein. Manche Verträge werden weiterhin benötigt oder laufen ohnehin zeitnah aus. Jeder Vertrag sollte einzeln geprüft werden.
Die zuverlässigsten Hinweise liefern Kontoauszüge, Lastschriften, E-Mail-Postfächer und Vertragsunterlagen des Erblassers.
Grundsätzlich die Erben oder Personen, die zur Vertretung des Nachlasses berechtigt sind, etwa ein Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter.
Laufende Verträge werden bei der Nachlassabwicklung häufig unterschätzt. Tatsächlich können sie erhebliche laufende Kosten verursachen und die wirtschaftliche Situation des Nachlasses maßgeblich beeinflussen. Eine frühzeitige und systematische Prüfung sämtlicher Vertragsverhältnisse gehört deshalb zu den wichtigsten Maßnahmen nach einem Erbfall. Sie schafft Transparenz, vermeidet unnötige Ausgaben und bildet die Grundlage für eine geordnete und wirtschaftlich sinnvolle Nachlassabwicklung.