Was sind laufende Verträge?

Als laufende Verträge bezeichnet man alle Vertragsverhältnisse, die zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers noch bestehen und weiterhin Rechte und Pflichten begründen.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Mietverträge,
  • Versicherungen,
  • Strom-, Gas- und Wasserversorgung,
  • Telefon- und Internetverträge,
  • Leasingverträge,
  • Fitnessstudioverträge,
  • Vereinsmitgliedschaften,
  • Zeitungsabonnements oder
  • Wartungs- und Serviceverträge.

Der Tod beendet diese Verträge grundsätzlich nicht automatisch.
 

Was passiert mit laufenden Verträgen nach dem Tod?

Mit dem Erbfall gehen grundsätzlich auch die bestehenden Vertragsverhältnisse auf die Erben über (§ 1922 BGB). Die Erben treten damit in die Rechtsstellung des Erblassers ein und übernehmen sowohl die Rechte als auch die Pflichten aus den Verträgen. Ob ein Vertrag fortgeführt, gekündigt oder einvernehmlich beendet werden kann, richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den jeweiligen Vertragsbedingungen.
 

Warum sollten laufende Verträge frühzeitig geprüft werden?

Laufende Verträge verursachen häufig weiterhin Kosten. Bleiben sie unentdeckt, können sich über Monate unnötige Ausgaben summieren. Deshalb gehört die vollständige Ermittlung sämtlicher Vertragsverhältnisse zu den ersten Aufgaben einer professionellen Nachlassabwicklung. Dabei zeigt sich in der Praxis immer wieder, dass gerade kleinere Verträge, etwa Streaming-Dienste, Cloud-Speicher, Vereinsbeiträge oder Software-Abonnements, leicht übersehen werden.
 

Welche Verträge sollten besonders geprüft werden?

Besondere Aufmerksamkeit verdienen insbesondere Verträge mit regelmäßigen Zahlungsverpflichtungen.

Hierzu zählen unter anderem:

  • Miet- und Pachtverträge,
  • Versicherungsverträge,
  • Energieversorgungsverträge,
  • Mobilfunk- und Internetverträge,
  • Leasing- und Finanzierungsverträge,
  • Darlehensverträge,
  • Abonnements,
  • Mitgliedschaften sowie
  • Verträge über digitale Dienste.

Je früher diese Verträge erfasst werden, desto besser lassen sich unnötige Kosten vermeiden.
 

Welche Unterlagen helfen bei der Ermittlung?

Zur Feststellung laufender Verträge eignen sich insbesondere

  • Kontoauszüge der letzten zwölf Monate,
  • Lastschriften,
  • Daueraufträge,
  • E-Mail-Postfächer,
  • Ordner mit Vertragsunterlagen sowie
  • digitale Kundenkonten.

Gerade regelmäßige Abbuchungen liefern häufig wertvolle Hinweise auf bislang unbekannte Vertragsverhältnisse.
 

Welche Bedeutung haben laufende Verträge für die Nachlassabwicklung?

Die Prüfung laufender Verträge gehört zu den wichtigsten Aufgaben nach einem Erbfall. Sie dient nicht nur dazu, unnötige Kosten zu vermeiden, sondern auch, bestehende Verpflichtungen rechtzeitig zu erfüllen.

In der Praxis empfiehlt es sich, sämtliche Verträge in einer Übersicht zu erfassen und jeweils zu dokumentieren,

  • ob der Vertrag fortgeführt wird,
  • ob eine Kündigung möglich ist,
  • welche Fristen gelten und
  • welche Unterlagen hierfür benötigt werden.

Eine strukturierte Vertragsübersicht erleichtert die gesamte Nachlassabwicklung erheblich.
 

Häufige Fragen
 

Enden Verträge automatisch mit dem Tod?

Nein. Die meisten Verträge gehen auf die Erben über und bestehen zunächst unverändert fort.
 

Müssen alle Verträge gekündigt werden?

Nein. Manche Verträge werden weiterhin benötigt oder laufen ohnehin zeitnah aus. Jeder Vertrag sollte einzeln geprüft werden.
 

Wie lassen sich unbekannte Verträge finden?

Die zuverlässigsten Hinweise liefern Kontoauszüge, Lastschriften, E-Mail-Postfächer und Vertragsunterlagen des Erblassers.
 

Wer darf Verträge kündigen?

Grundsätzlich die Erben oder Personen, die zur Vertretung des Nachlasses berechtigt sind, etwa ein Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter.
 

Fazit

Laufende Verträge werden bei der Nachlassabwicklung häufig unterschätzt. Tatsächlich können sie erhebliche laufende Kosten verursachen und die wirtschaftliche Situation des Nachlasses maßgeblich beeinflussen. Eine frühzeitige und systematische Prüfung sämtlicher Vertragsverhältnisse gehört deshalb zu den wichtigsten Maßnahmen nach einem Erbfall. Sie schafft Transparenz, vermeidet unnötige Ausgaben und bildet die Grundlage für eine geordnete und wirtschaftlich sinnvolle Nachlassabwicklung.

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Hinweis zum Glossar:

Dieses Glossar dient der allgemeinen Information und Einordnung von Begriffen rund um Nachlassmanagement, Nachlassabwicklung, Testamentsvollstreckung, Nachlasspflegschaft und angrenzende Themen.
Die Erläuterungen stellen keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) dar. Sie ersetzen weder eine individuelle rechtliche Prüfung noch die Beratung durch einen Fachanwalt für Erbrecht oder einen entsprechend qualifizierten Berater.
Die dargestellten Begriffe werden aus der Praxis der Nachlassabwicklung heraus erläutert und teilweise anhand von Beispielen veranschaulicht. Diese Beispiele sind nicht verallgemeinerungsfähig. Ob und wie ein Begriff oder eine rechtliche Konstruktion im konkreten Einzelfall anzuwenden ist, hängt stets von den individuellen Umständen ab.
Für verbindliche rechtliche Bewertungen und Gestaltungen ist immer eine individuelle Beratung durch einen Fachanwalt erforderlich.