Beim Lastschriftverfahren erteilt der Kontoinhaber einem Unternehmen die Erlaubnis, fällige Beträge unmittelbar von seinem Bankkonto einzuziehen. Diese Erlaubnis erfolgt regelmäßig durch ein sogenanntes SEPA-Lastschriftmandat.
Im Alltag werden zahlreiche laufende Zahlungen per Lastschrift abgewickelt, beispielsweise für
Auch nach einem Todesfall spielt das Lastschriftverfahren bei der Nachlassabwicklung eine wichtige Rolle.
Nein. Der Tod des Kontoinhabers führt grundsätzlich nicht dazu, dass bestehende Lastschriftmandate automatisch erlöschen. Solange das Konto ausreichend gedeckt ist und keine Änderungen vorgenommen werden, werden Lastschriften in der Praxis regelmäßig weiterhin ausgeführt. Deshalb sollten Erben, Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter zeitnah prüfen, welche Lastschriften weiterhin berechtigt sind und welche beendet werden können.
Nach einem Todesfall laufen viele Verträge zunächst unverändert weiter. Dadurch werden häufig auch weiterhin Beiträge oder Entgelte vom Nachlasskonto eingezogen, obwohl die zugrunde liegende Leistung nicht mehr benötigt wird.
Typische Beispiele sind:
Werden diese Lastschriften nicht rechtzeitig erkannt, können über Monate hinweg unnötige Kosten zulasten des Nachlasses entstehen.
Nicht jede Lastschrift sollte sofort beendet werden. Gerade in den ersten Wochen nach dem Erbfall kann es sinnvoll sein, bestimmte Abbuchungen zunächst weiterlaufen zu lassen.
Hierzu gehören beispielsweise:
Eine vorschnelle Beendigung kann im Einzelfall zu erheblichen Nachteilen oder sogar zu Schäden am Nachlass führen.
Grundsätzlich können Lastschriften unter den gesetzlichen Voraussetzungen zurückgegeben werden. Ob dies sinnvoll ist, sollte jedoch sorgfältig geprüft werden. Nicht jede Abbuchung ist unberechtigt. Erfolgt eine Rückgabe zu Unrecht, können Mahnkosten, Verzugszinsen oder weitere rechtliche Nachteile entstehen. Im Rahmen einer professionellen Nachlassabwicklung wird daher zunächst geprüft, ob die zugrunde liegende Forderung überhaupt noch besteht.
Die Überprüfung sämtlicher Lastschriften gehört zu den ersten Maßnahmen nach einem Erbfall.
Dabei sollte insbesondere festgestellt werden,
Eine vollständige Übersicht über sämtliche Lastschriften hilft dabei, unnötige Ausgaben zu vermeiden und den Nachlass wirtschaftlich sinnvoll abzuwickeln.
Nein. Bestehende Lastschriftmandate bleiben grundsätzlich bestehen. Solange das Konto gedeckt ist und keine Änderungen vorgenommen werden, werden Lastschriften in der Praxis häufig weiterhin ausgeführt.
Nein. Laufende Verträge sollten zunächst geprüft werden. Manche Zahlungen, etwa für Versicherungen oder die Versorgung einer Immobilie, sind weiterhin erforderlich.
Ja. Ob eine Rückgabe sinnvoll und rechtlich zulässig ist, sollte jedoch im Einzelfall geprüft werden.
Weil sich hierdurch häufig Verträge erkennen lassen, die in den Unterlagen des Erblassers nicht mehr auffindbar sind. Die Kontoauszüge liefern daher oft wichtige Hinweise auf bestehende Vertragsverhältnisse.
Das Lastschriftverfahren wird im Rahmen der Nachlassabwicklung häufig unterschätzt. Tatsächlich lassen sich anhand der regelmäßigen Abbuchungen bestehende Vertragsverhältnisse zuverlässig erkennen. Gleichzeitig hilft eine sorgfältige Prüfung dabei, unnötige Kosten zu vermeiden, ohne wichtige Zahlungen vorschnell einzustellen. Gerade bei umfangreichen Nachlässen gehört die Analyse aller Lastschriften daher zu den ersten Schritten einer geordneten und wirtschaftlichen Nachlassabwicklung.