Was ist ein Lastschriftverfahren?

Beim Lastschriftverfahren erteilt der Kontoinhaber einem Unternehmen die Erlaubnis, fällige Beträge unmittelbar von seinem Bankkonto einzuziehen. Diese Erlaubnis erfolgt regelmäßig durch ein sogenanntes SEPA-Lastschriftmandat.

Im Alltag werden zahlreiche laufende Zahlungen per Lastschrift abgewickelt, beispielsweise für

  • Strom- und Gasversorgung,
  • Telefon- und Internetverträge,
  • Versicherungen,
  • Vereinsbeiträge,
  • Streamingdienste oder
  • Fitnessstudios.

Auch nach einem Todesfall spielt das Lastschriftverfahren bei der Nachlassabwicklung eine wichtige Rolle.
 

Enden Lastschriftmandate mit dem Tod?

Nein. Der Tod des Kontoinhabers führt grundsätzlich nicht dazu, dass bestehende Lastschriftmandate automatisch erlöschen. Solange das Konto ausreichend gedeckt ist und keine Änderungen vorgenommen werden, werden Lastschriften in der Praxis regelmäßig weiterhin ausgeführt. Deshalb sollten Erben, Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter zeitnah prüfen, welche Lastschriften weiterhin berechtigt sind und welche beendet werden können.
 

Warum ist die Prüfung so wichtig?

Nach einem Todesfall laufen viele Verträge zunächst unverändert weiter. Dadurch werden häufig auch weiterhin Beiträge oder Entgelte vom Nachlasskonto eingezogen, obwohl die zugrunde liegende Leistung nicht mehr benötigt wird.

Typische Beispiele sind:

  • Mobilfunkverträge,
  • Streaming-Abonnements,
  • Vereinsmitgliedschaften,
  • Zeitungsabonnements oder
  • Fitnessstudioverträge.

Werden diese Lastschriften nicht rechtzeitig erkannt, können über Monate hinweg unnötige Kosten zulasten des Nachlasses entstehen.
 

Welche Lastschriften sollten zunächst bestehen bleiben?

Nicht jede Lastschrift sollte sofort beendet werden. Gerade in den ersten Wochen nach dem Erbfall kann es sinnvoll sein, bestimmte Abbuchungen zunächst weiterlaufen zu lassen.

Hierzu gehören beispielsweise:

  • Wohngebäudeversicherungen,
  • Gebäudehaftpflichtversicherungen,
  • Strom- und Wasserversorgung,
  • Heizkosten,
  • Darlehensraten oder
  • Pflege- und Wartungsverträge für Immobilien.

Eine vorschnelle Beendigung kann im Einzelfall zu erheblichen Nachteilen oder sogar zu Schäden am Nachlass führen.
 

Können Lastschriften zurückgegeben werden?

Grundsätzlich können Lastschriften unter den gesetzlichen Voraussetzungen zurückgegeben werden. Ob dies sinnvoll ist, sollte jedoch sorgfältig geprüft werden. Nicht jede Abbuchung ist unberechtigt. Erfolgt eine Rückgabe zu Unrecht, können Mahnkosten, Verzugszinsen oder weitere rechtliche Nachteile entstehen. Im Rahmen einer professionellen Nachlassabwicklung wird daher zunächst geprüft, ob die zugrunde liegende Forderung überhaupt noch besteht.
 

Welche Bedeutung hat das Lastschriftverfahren für die Nachlassabwicklung?

Die Überprüfung sämtlicher Lastschriften gehört zu den ersten Maßnahmen nach einem Erbfall.

Dabei sollte insbesondere festgestellt werden,

  • welche Unternehmen abbuchen,
  • welche Verträge weiterhin bestehen,
  • welche Leistungen noch benötigt werden,
  • welche Verträge gekündigt werden können und
  • ob unberechtigte Abbuchungen erfolgt sind.

Eine vollständige Übersicht über sämtliche Lastschriften hilft dabei, unnötige Ausgaben zu vermeiden und den Nachlass wirtschaftlich sinnvoll abzuwickeln.
 

Häufige Fragen
 

Werden Lastschriften nach dem Tod automatisch gestoppt?

Nein. Bestehende Lastschriftmandate bleiben grundsätzlich bestehen. Solange das Konto gedeckt ist und keine Änderungen vorgenommen werden, werden Lastschriften in der Praxis häufig weiterhin ausgeführt.
 

Sollte jede Lastschrift sofort beendet werden?

Nein. Laufende Verträge sollten zunächst geprüft werden. Manche Zahlungen, etwa für Versicherungen oder die Versorgung einer Immobilie, sind weiterhin erforderlich.
 

Können unberechtigte Lastschriften zurückgegeben werden?

Ja. Ob eine Rückgabe sinnvoll und rechtlich zulässig ist, sollte jedoch im Einzelfall geprüft werden.
 

Warum ist die Kontrolle der Lastschriften so wichtig?

Weil sich hierdurch häufig Verträge erkennen lassen, die in den Unterlagen des Erblassers nicht mehr auffindbar sind. Die Kontoauszüge liefern daher oft wichtige Hinweise auf bestehende Vertragsverhältnisse.
 

Fazit

Das Lastschriftverfahren wird im Rahmen der Nachlassabwicklung häufig unterschätzt. Tatsächlich lassen sich anhand der regelmäßigen Abbuchungen bestehende Vertragsverhältnisse zuverlässig erkennen. Gleichzeitig hilft eine sorgfältige Prüfung dabei, unnötige Kosten zu vermeiden, ohne wichtige Zahlungen vorschnell einzustellen. Gerade bei umfangreichen Nachlässen gehört die Analyse aller Lastschriften daher zu den ersten Schritten einer geordneten und wirtschaftlichen Nachlassabwicklung.

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Hinweis zum Glossar:

Dieses Glossar dient der allgemeinen Information und Einordnung von Begriffen rund um Nachlassmanagement, Nachlassabwicklung, Testamentsvollstreckung, Nachlasspflegschaft und angrenzende Themen.
Die Erläuterungen stellen keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) dar. Sie ersetzen weder eine individuelle rechtliche Prüfung noch die Beratung durch einen Fachanwalt für Erbrecht oder einen entsprechend qualifizierten Berater.
Die dargestellten Begriffe werden aus der Praxis der Nachlassabwicklung heraus erläutert und teilweise anhand von Beispielen veranschaulicht. Diese Beispiele sind nicht verallgemeinerungsfähig. Ob und wie ein Begriff oder eine rechtliche Konstruktion im konkreten Einzelfall anzuwenden ist, hängt stets von den individuellen Umständen ab.
Für verbindliche rechtliche Bewertungen und Gestaltungen ist immer eine individuelle Beratung durch einen Fachanwalt erforderlich.