Was ist eine Landpacht?

Bei einer Landpacht überlässt der Eigentümer landwirtschaftliche Flächen einem Pächter zur landwirtschaftlichen Nutzung gegen Zahlung eines Pachtzinses.

Im Gegensatz zur Miete darf der Pächter die Erträge der Fläche, die sogenannten Früchte, nutzen und wirtschaftlich verwerten. Hierzu gehören beispielsweise der Anbau von Getreide, Mais oder Raps sowie die Nutzung als Grünland.

Landpachtverträge werden häufig über viele Jahre abgeschlossen und spielen insbesondere bei land- und forstwirtschaftlichen Nachlässen eine erhebliche wirtschaftliche Rolle.
 

Welche Bedeutung hat die Landpacht im Erbfall?

Verstirbt der Verpächter, endet der Landpachtvertrag grundsätzlich nicht. Mit dem Erbfall treten die Erben gemäß § 1922 BGB in sämtliche Rechte und Pflichten des Verpächters ein. Sie werden damit Vertragspartner des Pächters.

Hierzu gehören insbesondere

  • der Anspruch auf Zahlung des Pachtzinses,
  • die Einhaltung der vertraglichen Vereinbarungen sowie
  • die Wahrnehmung der Rechte aus dem bestehenden Pachtvertrag.

Die laufenden Pachteinnahmen gehören damit zum Nachlass und stehen nach dem Erbfall den Erben zu.
 

Warum ist die Landpacht bei der Nachlassabwicklung wichtig?

Landwirtschaftliche Flächen werden bei der Nachlassabwicklung häufig zunächst unter ihrem Verkehrswert betrachtet. Dabei wird übersehen, dass bestehende Pachtverträge den Wert und die Verwertbarkeit der Grundstücke erheblich beeinflussen können.

Vor einer Veräußerung sollte daher stets geprüft werden,

  • ob ein Pachtvertrag besteht,
  • welche Laufzeit vereinbart wurde,
  • welche Kündigungsfristen gelten,
  • wann der Pachtzins fällig ist und
  • ob noch offene Forderungen bestehen.

Ein bestehender Landpachtvertrag geht grundsätzlich auch auf einen Erwerber des Grundstücks über und kann daher die Nutzungsmöglichkeiten der Fläche beeinflussen.
 

Welche Besonderheiten gelten für den Pachtzins?

Der vereinbarte Pachtzins gehört zu den Einnahmen des Nachlasses. Wird der Pachtzins erst nach dem Tod des Verpächters fällig, steht er grundsätzlich den Erben zu. Offene Forderungen sollten daher im Rahmen der Nachlassabwicklung geprüft und gegebenenfalls geltend gemacht werden. Ebenso ist zu prüfen, ob sämtliche bisherige Pachtzahlungen vollständig geleistet wurden.
 

Welche Aufgaben ergeben sich für Erben und Testamentsvollstrecker?

Im Rahmen einer professionellen Nachlassabwicklung sollte insbesondere geprüft werden,

  • ob ein schriftlicher Pachtvertrag vorhanden ist,
  • welche Flächen verpachtet sind,
  • wann der Vertrag endet,
  • welche Kündigungsmöglichkeiten bestehen,
  • ob Pachtforderungen offen sind und
  • ob der Pächter über den Erbfall informiert werden sollte.

Gerade bei größeren Grundbesitznachlässen stellt die Prüfung bestehender Pachtverträge einen wichtigen Bestandteil der Vermögenserfassung dar.
 

Häufige Fragen
 

Endet ein Landpachtvertrag mit dem Tod des Verpächters?

Nein. Der Vertrag bleibt grundsätzlich bestehen. Die Erben treten automatisch in die Rechte und Pflichten des Verpächters ein.
 

Wem steht der Pachtzins nach dem Erbfall zu?

Der Pachtzins steht grundsätzlich den Erben zu, soweit er nach dem Erbfall fällig wird.
 

Muss der Pächter den Erbfall gemeldet bekommen?

Eine gesetzliche Verpflichtung besteht zwar nicht. In der Praxis empfiehlt sich jedoch eine zeitnahe Information, damit künftige Pachtzahlungen an den richtigen Vertragspartner geleistet werden.
 

Hat ein Landpachtvertrag Auswirkungen auf den Verkauf des Grundstücks?

Ja. Ein bestehender Pachtvertrag bleibt grundsätzlich auch bei einem Eigentümerwechsel bestehen und sollte daher bei der Veräußerung sowie der Wertermittlung berücksichtigt werden.
 

Fazit

Landpachtverträge werden im Rahmen der Nachlassabwicklung häufig unterschätzt. Sie sichern laufende Einnahmen, beeinflussen den Wert landwirtschaftlicher Grundstücke und können die Veräußerung von Flächen erheblich prägen. Deshalb sollten bestehende Pachtverträge frühzeitig geprüft und in die Nachlassplanung einbezogen werden. Eine sorgfältige Bestandsaufnahme stellt sicher, dass Pachtforderungen nicht verloren gehen und der Nachlass wirtschaftlich sinnvoll verwaltet wird.

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Hinweis zum Glossar:

Dieses Glossar dient der allgemeinen Information und Einordnung von Begriffen rund um Nachlassmanagement, Nachlassabwicklung, Testamentsvollstreckung, Nachlasspflegschaft und angrenzende Themen.
Die Erläuterungen stellen keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) dar. Sie ersetzen weder eine individuelle rechtliche Prüfung noch die Beratung durch einen Fachanwalt für Erbrecht oder einen entsprechend qualifizierten Berater.
Die dargestellten Begriffe werden aus der Praxis der Nachlassabwicklung heraus erläutert und teilweise anhand von Beispielen veranschaulicht. Diese Beispiele sind nicht verallgemeinerungsfähig. Ob und wie ein Begriff oder eine rechtliche Konstruktion im konkreten Einzelfall anzuwenden ist, hängt stets von den individuellen Umständen ab.
Für verbindliche rechtliche Bewertungen und Gestaltungen ist immer eine individuelle Beratung durch einen Fachanwalt erforderlich.