Was ist eine Jagdpacht?

Die Jagdpacht ist ein Vertrag, mit dem der Inhaber des Jagdausübungsrechts dieses Recht gegen Zahlung eines Pachtzinses einem Jagdpächter zur Ausübung überlässt.

Zum Nachlass gehört dabei regelmäßig nicht die Jagdpacht selbst, sondern entweder

  • die Ansprüche aus einem bestehenden Jagdpachtvertrag oder
  • das Jagdausübungsrecht, das mit dem Eigentum an einem Grundstück verbunden ist.

Verstirbt der Eigentümer eines jagdlich nutzbaren Grundstücks, stellt sich daher häufig die Frage, welche Auswirkungen der Erbfall auf den bestehenden Jagdpachtvertrag hat.
 

Welche Bedeutung hat die Jagdpacht im Erbrecht?

Bei der Nachlassabwicklung werden land- und forstwirtschaftliche Grundstücke häufig zunächst unter dem Gesichtspunkt ihres Verkehrswerts betrachtet. Dabei wird jedoch leicht übersehen, dass mit ihnen weitere Rechte und Einnahmequellen verbunden sein können.

Besteht bereits ein Jagdpachtvertrag, gehört der Anspruch auf die vereinbarte Jagdpacht grundsätzlich zum Nachlass. Die Erben treten in die vermögensrechtliche Stellung des Erblassers ein und werden Vertragspartner des Jagdpächters.

Die laufenden Pachtzahlungen fließen daher nach dem Erbfall grundsätzlich dem Nachlass beziehungsweise später den Erben zu.
 

Was passiert mit einem bestehenden Jagdpachtvertrag?

Der Tod des Verpächters beendet den Jagdpachtvertrag grundsätzlich nicht. Vielmehr geht das Vertragsverhältnis im Wege der Gesamtrechtsnachfolge (§ 1922 BGB) auf die Erben über. Diese übernehmen die Rechte und Pflichten aus dem bestehenden Vertrag.

Dazu gehören insbesondere

  • der Anspruch auf Zahlung der Jagdpacht,
  • die Einhaltung der vertraglichen Vereinbarungen sowie
  • gegebenenfalls Kündigungs- oder Änderungsrechte nach den gesetzlichen oder vertraglichen Bestimmungen.

Ob und unter welchen Voraussetzungen eine Kündigung möglich ist, richtet sich nach dem Bundesjagdgesetz sowie den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften und den Vereinbarungen im Jagdpachtvertrag.
 

Warum ist die Jagdpacht bei der Nachlassabwicklung wichtig?

Gerade bei ländlichen Nachlässen werden Jagdpachtverträge nicht selten übersehen. Dabei können sie erhebliche wirtschaftliche Bedeutung haben. Neben den laufenden Pachteinnahmen enthalten die Verträge häufig Regelungen über

  • Vertragslaufzeiten,
  • Kündigungsfristen,
  • Wildschadensersatz,
  • Verkehrssicherungspflichten oder
  • sonstige Nutzungsrechte.

Vor einer Veräußerung eines Grundstücks sollte deshalb stets geprüft werden, ob ein Jagdpachtvertrag besteht und welche Auswirkungen dieser auf den Verkauf oder die Nutzung der Fläche hat.
 

Welche Aufgaben ergeben sich für die Nachlassabwicklung?

Im Rahmen einer professionellen Nachlassabwicklung sollte unter anderem geprüft werden,

  • ob ein wirksamer Jagdpachtvertrag besteht,
  • welche Laufzeit vereinbart wurde,
  • ob noch offene Pachtforderungen bestehen,
  • ob Kündigungsfristen zu beachten sind,
  • ob der Jagdpächter über den Erbfall informiert werden muss und
  • welche Unterlagen an die Erben oder den Käufer eines Grundstücks zu übergeben sind.

Insbesondere bei größeren land- oder forstwirtschaftlichen Nachlässen gehört die Prüfung bestehender Jagdpachtverhältnisse daher zu einer sorgfältigen Bestandsaufnahme des Nachlasses.
 

Häufige Fragen
 

Endet ein Jagdpachtvertrag mit dem Tod des Grundstückseigentümers?

Nein. Der Tod des Verpächters beendet den Jagdpachtvertrag grundsätzlich nicht. Die Erben treten in das bestehende Vertragsverhältnis ein.

Gehören die Pachteinnahmen zum Nachlass?

Ja. Offene und künftig fällige Pachtzahlungen aus einem bestehenden Jagdpachtvertrag gehören grundsätzlich zum Nachlass beziehungsweise stehen den Erben zu.

Muss der Jagdpächter über den Erbfall informiert werden?

Das ist zwar gesetzlich nicht ausdrücklich vorgeschrieben, in der Praxis jedoch sinnvoll. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Pachtzahlungen an den richtigen Vertragspartner erfolgen und notwendige Abstimmungen getroffen werden können.

Hat ein Jagdpachtvertrag Auswirkungen auf den Verkauf eines Grundstücks?

Ja. Ein bestehender Jagdpachtvertrag bleibt grundsätzlich auch bei einem Eigentümerwechsel bestehen. Deshalb sollte der Vertrag vor einer Veräußerung sorgfältig geprüft und bei der Wertermittlung des Grundstücks berücksichtigt werden.
 

Fazit

Jagdpachtverträge werden in der Nachlassabwicklung häufig erst auf den zweiten Blick erkannt. Gerade bei land- und forstwirtschaftlichen Nachlässen können sie jedoch erhebliche wirtschaftliche Bedeutung haben. Eine sorgfältige Prüfung bestehender Verträge hilft dabei, Pachteinnahmen zu sichern, rechtliche Risiken zu vermeiden und den Nachlass vollständig zu erfassen. Für Erben und Testamentsvollstrecker gehört die Jagdpacht daher zu den Vermögenswerten, die im Rahmen einer strukturierten Nachlassabwicklung nicht übersehen werden sollten.

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Hinweis zum Glossar:

Dieses Glossar dient der allgemeinen Information und Einordnung von Begriffen rund um Nachlassmanagement, Nachlassabwicklung, Testamentsvollstreckung, Nachlasspflegschaft und angrenzende Themen.
Die Erläuterungen stellen keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) dar. Sie ersetzen weder eine individuelle rechtliche Prüfung noch die Beratung durch einen Fachanwalt für Erbrecht oder einen entsprechend qualifizierten Berater.
Die dargestellten Begriffe werden aus der Praxis der Nachlassabwicklung heraus erläutert und teilweise anhand von Beispielen veranschaulicht. Diese Beispiele sind nicht verallgemeinerungsfähig. Ob und wie ein Begriff oder eine rechtliche Konstruktion im konkreten Einzelfall anzuwenden ist, hängt stets von den individuellen Umständen ab.
Für verbindliche rechtliche Bewertungen und Gestaltungen ist immer eine individuelle Beratung durch einen Fachanwalt erforderlich.