Du bist mein Erbe – die Erbeinsetzung

Erbeinsetzung ist die gesetzliche Bezeichnung dafür, wenn der Erblasser einen Erben bestimmt.

Rechtlich gesehen setzt der Erblasser einen oder auch mehrere Erben als Rechtsnachfolger ein. Automatisch wird/werden diese Person oder diese Personen dann im Falle des irdischen Abscheidens des Erblassers zum Erben. Der Gesetzgeber betrachtet dies rechtlich gesehen lt. §§ 1937 BGB als Erbeinsetzung. Diese Erbeinsetzung unterscheidet sich jedoch von der Zuwendung durch Vermächtnis.

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Hinweis zum Glossar:

Dieses Glossar dient der allgemeinen Information und Einordnung von Begriffen rund um Nachlassmanagement, Nachlassabwicklung, Testamentsvollstreckung, Nachlasspflegschaft und angrenzende Themen.
Die Erläuterungen stellen keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) dar. Sie ersetzen weder eine individuelle rechtliche Prüfung noch die Beratung durch einen Fachanwalt für Erbrecht oder einen entsprechend qualifizierten Berater.
Die dargestellten Begriffe werden aus der Praxis der Nachlassabwicklung heraus erläutert und teilweise anhand von Beispielen veranschaulicht. Diese Beispiele sind nicht verallgemeinerungsfähig. Ob und wie ein Begriff oder eine rechtliche Konstruktion im konkreten Einzelfall anzuwenden ist, hängt stets von den individuellen Umständen ab.
Für verbindliche rechtliche Bewertungen und Gestaltungen ist immer eine individuelle Beratung durch einen Fachanwalt erforderlich.