Das Duett der Vorsorgevollmacht

Nachlassmanagerin Melanie Loewe gibt Aufschluss über die Doppelvollmacht und wie sie als Sonderform alternativ zur Vorsorgevollmacht genutzt werden kann.

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Die Doppelvollmacht eignet sich als Sonderform der Vorsorgevollmacht für all jene, die zwei Personen mit der Regelung ihrer Angelegenheiten in Notsituationen betrauen möchten.

Welche Angelegenheiten lassen sich mit einer Doppelvollmacht regeln?

Inhaltlich existiere zwischen Doppel- und Einzelvollmacht kein Unterschied. „Beide regeln die Vertretung der eigenen Angelegenheiten durch Dritte für den Fall, dass man selbst – etwa durch Krankheit, Unfall oder Behinderung – nicht mehr dazu in der Lage ist“, ergänzt Melanie Loewe. Die bevollmächtigte Person übernehme dann die Regelung aller wichtigen persönlichen Angelegenheiten, wie etwa die Vertretung bei den entsprechenden Behörden und dem Gericht, die Vermögensverwaltung, die Gesundheitssorge, die Bestimmung des Aufenthaltes etc. „Mit der Doppelvollmacht überantwortet man diese Vertretung zwei Personen“, erklärt die Nachlassmanagerin.

Worin unterscheiden sich die Doppel- und die Einzelvollmacht?

Mit einer Einzelvollmacht lasse sich die Vertretungsbefugnis entweder für alle Lebensbereiche oder nur für einzelne Angelegenheiten an eine Person des Vertrauens übertragen. Eine Doppelvollmacht überträgt diese Aufgaben an zwei Personen. Die Doppelvollmacht  könne dabei so gestaltet werden, dass jede bevollmächtigte Person für sich alleine  entscheidungsberechtigt ist. „Eine andere Möglichkeit ist die gemeinsame Bevollmächtigung: In diesem Fall müssen die bevollmächtigten Personen alle Entscheidungen gemeinsam treffen“, fügt Melanie Loewe hinzu.

In beiden Fällen kontrollieren sich die Bevollmächtigten gegenseitig und müssen auch für Einstimmigkeit bei ihren Entscheidungen sorgen. Sollten diese einmal zu keiner Einigung kommen, könne ein Gericht eine Betreuung anordnen.

Wann ist eine Doppelvollmacht sinnvoll?

Eine Doppelvollmacht sei vor allem dann sinnvoll, wenn man sicherstellen möchte, dass auch bei Verhinderung einer bevollmächtigten Person – etwa bei Krankheit oder Ortsabwesenheit – eine Vertrauensperson notwendige Entscheidungen ohne Verzögerung treffen kann. „Dafür muss die Doppelvollmacht so gestaltet werden, dass beide Bevollmächtigte für sich entscheidungsberechtigt sind“, betont Melanie Loewe und führt fort: „Die Doppelvollmacht garantiert jedenfalls die gegenseitige Kontrolle der zu treffenden Entscheidungen, sodass die Interessen der Person, die nicht mehr selbst entscheiden kann, mit hoher Sicherheit gewahrt werden.“

Vor- und Nachteile der Doppelvollmacht auf einen Blick

Zu den Vorteilen der Doppelvollmacht zähle zum einen die Möglichkeit, Regelungen der eigenen Angelegenheiten im Vertretungsfall zwei selbst gewählten Vertrauenspersonen übertragen zu können, die sich wiederum gegenseitig kontrollieren. Zum anderen gebe es laut Melanie Loewe einen weiteren Vorteil: „Die Doppelvollmacht gibt Ihnen die Sicherheit, auch bei Ausfall einer vertretungsbefugten Person nicht auf eine gerichtlich bestimmte Betreuung angewiesen zu sein.“ Neben den aufgeführten Vorteilen seien aber auch mögliche Nachteile zu beachten. „VertreterInnen, die nur gemeinschaftlich entscheidungsbefugt sind, werden sich unter Umständen nicht einig“, so die Nachlassmanagerin. Ein weiterer Nachteil entstehe dann, wenn die jeweiligen Zuständigkeiten der Bevollmächtigten nicht eindeutig geregelt sind. „Um Verzögerungen von wichtigen Entscheidungen im Streitfall zu verhindern, ist es möglich, einer der beiden bevollmächtigten Personen die Entscheidungsgewalt bei Unstimmigkeiten zu erteilen“, weitet Melanie Loewe weiter aus.

Wie bei jeder anderen Vorsorgevollmacht auch, solle das Erstellen einer Doppelvollmacht von einer sachkundigen Person – sprich von NotarInnen oder RechtsanwältInnen – begleitet werden. „Nur so lässt sich sicherstellen, dass der eigene Wille im Vertretungsfall rechtlich unmissverständlich formuliert vorliegt und auch beachtet wird“, pointiert Nachlassmanagerin Melanie Loewe abschließend.